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Kreis Borken

www.Kreis Borken.de

Dieses ist die Beschreibung des Kreises Borken mit seinen Städten und Gemeinden und der alten Struktur der Ämter, Bauerschaften sowie Kirchspielen.

Heutige Städte und Gemeinden des Kreises Borken

Literatur

Geschichte

Im Zuge der kommunalen Neugliederung wurden die bisherigen Kreise Ahaus und Borken zum 31. Dezember 1974 aufgelöst und gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Bocholt, der kreisangehörigen Stadt Isselburg (vormals Kreis Rees) sowie den Gemeinden Erle (vormals Kreis Recklinghausen) und Gescher (vormals Kreis Coesfeld) mit Wirkung vom 1. Januar 1975 zum neuen Kreis Borken zusammengeschlossen. Die bis dahin zum alten Kreis Borken gehörige Gemeinde Dingden wurde der neugebildeten Gemeinde Hamminkeln im neuen Kreis Wesel angeschlossen. 1975 bestand der Kreis Borken aus neun kreisangehörigen Städten und acht Gemeinden. 2012 wurde die Gemeinde Velen zur Stadt erhoben.

Der Kreis Borken gehört zum Regierungsbezirk Münster.

Übersichtskarten

Karte Hochstift Münster

Altkreise Westfalen und Lippe vor 1971

Übersicht der Einteilung der topographischen Karte Deutsches Reich 1942 in 1 : 25.000

www.wikipedia.org/Topografische_Karte

TK25 / Topographische Karten im Maßstab (1:25.000)

Karte Alt-Kreis Ahaus

Karte Alt-Kreis Borken

Kreis Borken, in der BRD (Deutschland)

Kreis Borken, in NRW (Nordrhein-Westfalen)

Kreis Borken

Verweise

Auskünfte

Kreisarchiv Borken

Katasteramt Kreis Borken

Geoportal

Wichtige Landes-Archive für den Kreis Broken

Liste von Kommunalarchiven in Nordrhein-Westfalen

Liste von Heimat- und Geschichtsvereinen in Nordrhein-Westfalen

Heraldik (Wappenkunde)

Auskünfte oder weitere ausführliche Unterlagen in digitaler Form zu einzelnen Höfen erhalten Sie unter:

                  info@westfalenhoefe.de

Quellen :

Kartenmaterial wurde für dieses Projekt von den jeweiligen Kreis- und Stadtarchiven zur Verfügung gestellt.

Alle aktuellen Photos wurden von öffentlich zugänglichen Punkten aus aufgenommen, es sei denn, uns wurde ausdrücklich der Zugang zum Gelände oder zum Gebäude gewährt. In der sogenannten Friesenhaus-Entscheidung des Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers darstellt. (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390) Auch Bedenken bezüglich Urheberrecht an der Abbildung des Gebäudes bestehen nicht, da dieses nach § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (i.d.R des Architekten) erlischt.

Bundesgerichtshof-Friesenhaus

Frei nutzbare Bilder, siehe: CC Creative Commons (Entsprechende Bilder sind so gekennzeichnet.)

Die Abbildungen der Land-/Stadt- oder Ortsteilen basiert aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist TUBS.

start.txt · Zuletzt geändert: 2023/03/27 13:42 von hs2303

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