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Kreis Borken
Dieses ist die Beschreibung des Kreises Borken mit seinen Städten und Gemeinden und der alten Struktur der Ämter, Bauerschaften sowie Kirchspielen.
Heutige Städte und Gemeinden des Kreises Borken
( zu den Hausstätten- und Höfelisten: )
Literatur
Kreis Borchen
Landwirtschaftliche Adressbücher Westfalen
www.Zeitpunkt.NRW.de / Archiv der Lokalzeitungen NRW aus dem 18., 19. und 20. Jahrhundert
Geschichte
Im Zuge der kommunalen Neugliederung wurden die bisherigen Kreise Ahaus und Borken zum 31. Dezember 1974 aufgelöst und gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Bocholt, der kreisangehörigen Stadt Isselburg (vormals Kreis Rees) sowie den Gemeinden Erle (vormals Kreis Recklinghausen) und Gescher (vormals Kreis Coesfeld) mit Wirkung vom 1. Januar 1975 zum neuen Kreis Borken zusammengeschlossen. Die bis dahin zum alten Kreis Borken gehörige Gemeinde Dingden wurde der neugebildeten Gemeinde Hamminkeln im neuen Kreis Wesel angeschlossen. 1975 bestand der Kreis Borken aus neun kreisangehörigen Städten und acht Gemeinden. 2012 wurde die Gemeinde Velen zur Stadt erhoben.
Der Kreis Borken gehört zum Regierungsbezirk Münster.
Übersichtskarten
Karte Hochstift Münster
Altkreise Westfalen und Lippe vor 1971
Übersicht der Einteilung der topographischen Karte Deutsches Reich 1942 in 1 : 25.000
www.wikipedia.org/Topografische_Karte
☛ TK25 / Topographische Karten im Maßstab (1:25.000)
Karte Alt-Kreis Ahaus
Karte Alt-Kreis Borken
Kreis Borken, in der BRD (Deutschland)
Kreis Borken, in NRW (Nordrhein-Westfalen)
Kreis Borken
Verweise
Auskünfte
Kreisarchiv Borken
Katasteramt Kreis Borken
Geoportal
Geoportal - freie Katasterkarten Kreis Borken
Geoportal - freie Historische Karten Kreis Borken
Wichtige Landes-Archive für den Kreis Broken
Liste von Kommunalarchiven in Nordrhein-Westfalen
Liste von Heimat- und Geschichtsvereinen in Nordrhein-Westfalen
Heraldik (Wappenkunde)
Auskünfte oder weitere ausführliche Unterlagen in digitaler Form zu einzelnen Höfen erhalten Sie unter:
info@westfalenhoefe.de
Quellen :
Kartenmaterial wurde für dieses Projekt von den jeweiligen Kreis- und Stadtarchiven zur Verfügung gestellt.
Alle aktuellen Photos wurden von öffentlich zugänglichen Punkten aus aufgenommen, es sei denn, uns wurde ausdrücklich der Zugang zum Gelände oder zum Gebäude gewährt. In der sogenannten Friesenhaus-Entscheidung des Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers darstellt. (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390) Auch Bedenken bezüglich Urheberrecht an der Abbildung des Gebäudes bestehen nicht, da dieses nach § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (i.d.R des Architekten) erlischt.
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